30. Jan. 2025 | | Tötung in Neu-Solothurn: Staatsanwältin bringt Publizist von Neu-Solothurn zum Schweigen! |
Via Neu-Solothurn (https://s.ee/MrZno) - Link zum Artikel der Solothurner Zeitung: https://s.ee/LXmpnVor anderthalb Jahren, am 1. August 2023, wurde ein Eritreer an der Aare in Neu-Solothurn mit einem Messer niedergestochen. Der mutmassliche Täter war ebenfalls Eritreer.
In der Medienmitteilung der Polizei vom 2. August 2023 heisst es:
"Mann wird bei Auseinandersetzung tödlich verletzt"Weil man nicht "verletzt" und gleichzeitig "tot" sein kann, entsteht beim Leser ein Kopfkino mit Bilderfolge. Das Gefühl eines Gezankes mit Schlagabtausch und ungewolltem Totschlag im Affekt kann entstehen.
Terrorakt, Mord oder Attacke?Ist es undenkbar, dass der Täter nach absichtlich provokanten Worten einen im Voraus geplanten Angriff gestartet und aus dem Nichts zugestochen haben könnte?
Bei der Presse entsteht durch den Polizeibericht ein Zerrbild, weshalb man in der Bildunterschrift von einer "Messerattacke" schreibt. Die Attacke beinhaltet für sich noch kein Zustechen und nährt abgemilderte Kopfbilder. Bekannte des Täters sollen dazu
"Probleme der Psyche" erkannt haben wollen, was auf jeden sechsten Bewohner in der Schweiz zutrifft, ohne dass sie jemanden töten. Soll uns – nur Stunden nach der Tat – Totschlag und psychische Unzurechnungsfähigkeit vermittelt werden?
Doch es könnte eben auch viel dramatischer sein, wenn man einem Augenzeugen der gleichen Zeitung glauben möchte. Gemäss dem damaligen Bericht sei eine Tötung angekündigt worden:
"Der 23-Jährige, welcher am Dienstagabend einen 33-Jährigen am Kreuzackerquai in Solothurn erstochen hat, drohte im Vorfeld der Tat bereits damit, jemanden umbringen zu wollen."Bei Worten wie "jemanden" und "umbringen" würde man sich einen wahllosen Terrorakt vorstellen. In Tele M1 soll ein Herr S.M. berichtet haben, dass der Täter ganz
"plötzlich und ohne ersichtlichen Grund" zugestochen haben soll. Warum wird also Terror als Möglichkeit gleich ausgeschlossen?
Neue Erkenntnisse und keine KorrekturDer Berichterstatter der Gruppe "Neu-Solothurn" (Facebook) machte im Spätsommer 2023 einen Post, in dem er aufdeckte, dass es sich offenbar nicht um ein/zwei/drei Messerstiche handelte, wie man es sich bei einer
"Auseinandersetzung mit Todesfolge" andenken würde. Sondern, es sei mutmasslich 30/40/50 Mal auf das Opfer eingestochen worden.
Im Zusammenhang mit der genannten Ankündigung und dem
"jemanden umbringen wollen" wirft das ein ganz neues Licht auf den Täter, der schon an der 1. Augustfeier in der oberen Stadt streitsüchtig aufgefallen und weggeschickt worden sei. Das macht eine mögliche Affekthandlung wenig wahrscheinlich.
Leider muss man sich bei dutzenden Messerstichen vorstellen, dass es ein regelrechtes "Abschlachten" gegeben haben muss, noch als der Getötete sich längst nicht mehr bewegte.
Würde man die Stille von Polizei und Presse hören, gäbe es einen lauten Knall!Wie kann es da sein, dass knapp anderthalb Jahre keine neuen Berichte mehr über den Eritreer zu lesen sind? Keinerlei Fragen werden seitens der Medien gestellt. Keine angepassten Mitteilungen seitens der Polizei herausgegeben. Man ist lauthals ruhig. Wird diese Stille dem Opfer und seiner Familie oder den Anwohnern gerecht?
Nur unser Laienpublizist der Gruppe Neu-Solothurn wagte im Artikel die Bemerkung, wie unsere Medien wohl darüber berichten würden, wenn der Täter Schweizer gewesen wäre.
Dann wird der Artikelschreiber verhörtNach diesem Post wird der Publizist als "Zeuge" von der Kantonspolizei vorgeladen und anderthalb Stunden lang verhört. Er erfährt, dass die Vielzahl der Messerstiche nur intern bekannt, respektive geheim gewesen sind. Sie sollten nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Anstatt umgehend die Pressemitteilung zu aktualisieren, suchte man einen möglichen "Nestbeschmutzer" in den eigenen Reihen. Nach der Vernehmung drohte man dem "Zeugen" mit der Staatsanwaltschaft, wo man ihn erneut anderthalbstunden ergebnislos befragt hat. Doch damit nicht genug:
Stillschweigen aufgebrummt!Die Staatsanwältin verhängte darauf ein 9-monatelanges Schreibe- und Redeverbot. Bis am 31.12.2024 durfte nichts mehr über die Tat und nichts, was in dem Raum gesagt wurde, raus.
Fraglich ist die Rechtsgrundlage einer solchen "Unterlassungsnötigung", wenn doch die Angaben vom Gelegenheitspublizisten längst veröffentlicht waren. Die Bekanntgabe dutzender Messerstiche, offenbar als Fakten einer Obduktion, können einen künftigen Prozess nicht beeinflussen.
Öffentliches Interesse genauso wichtig wie TäterschutzDie Schwere der Kriminalität hat zwangsläufig ein erhöhtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit zur Folge, das von der Polizei bedient werden muss. Presse und Bevölkerung sind zeitnah über besonders schwere Straftaten aufzuklären. Eine alte Medienmitteilung muss bei neuen Erkenntnissen angepasst werden, auch damit Anwohner die Gefahr für sich herauf- oder herabstufen können.
Ansonsten kann der falsche Eindruck entstehen, dass bei kulturfremden Tätern eine "behördlich angeordnete Verharmlosung" stattfindet.
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"Wenn's nid so isch, isches angersch oder disewäg!"Es gab noch keinen Prozess, daher gilt die Unschuldsvermutung aller genannten Personen.
Infos in Neu-Solothurn stammen oft aus unseren internen Quellen (wie Kneipen, Gassen, Strassengespräche aus der Vorstadt usw.) und ausdrücklich nicht von der Polizei oder anderen Staatsvertretern.
Hier werden keine journalistischen Arbeiten veröffentlicht, sondern Laienschriften und Posts, die unbeabsichtigt falsch sein können. Es handelt sich vorwiegend um private Meinungen, Wahrnehmungen, Ansichten und nicht um unwiderlegbare Tatsachen.
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Unsere Polizei und Staatsvertreter machen normalerweise eine sehr gute Arbeit für uns alle. Daher auch Dank für das Aushalten dieser Kritik.
Bild-/Link-Quelle: Solothurnerzeitung.ch-------------------------------------
2025-01-30T11:48:10Z